Bücherei
Regal 1
Die Stellung des Diabetikers im Beruf wird
durch den
Einfluß
von Lebensalter, Zeitpunkt der
Diabetesmanifestation,
der
erforderlichen Behandlung, den
Diabeteskomplikationen
und
zusätzlichen Erkrankungen, aber auch durch
die Art
des Berufes
bestimmt.
Gute Voraussetzungen für den
Diabetiker bieten
Berufe,
bei
denen der Diabetiker den Erfordernissen seiner
Stoffwechsellage
möglichst gut nachkommen kann, d.h. also
Berufe,
mit geregelter
Arbeitszeit und möglichst
gleichmäßiger
körperlicher Belastung.
ferner sollte jedoch auch die Diätverpflegung
und
die
Möglichkeit der Stoffwechselkontrolle gegeben
sein.
Nach diesen
Kriterien stellte der sozialmedizinische
Ausschuß
der Deutschen
Diabetes Gesellschaft positive und negative Listen
der
verschiedenen Berufe auf.
Nach (7) S. 29 positiv Liste
Gruppe 1 Sehr gute Voraussetzungen
für die
anhaltende
berufliche Leistungsfähigkeit von Diabetikern
sind in Berufen gegeben, bei denen eine
Diätverpflegung und die regelmäßige
Stoffwechselkontrolle am Arbeitsplatz möglich
sind.
Heilberufe (Arzt, Zahnarzt, Apotheker)
Heilhilfsberufe (Krankenschwester, techn.
Assistentin, Arzthelferin, Laborant,
Krankengymnastin, Diätassistentin und
ähnliche
Tätigkeiten)
Gruppe 2 Gute Voraussetzungen sind
für folgende
Berufe
gegeben:
z.B. Angestellte und Beamte im Dienst von
Krankenhäusern, wissenschaftlichen Instituten,
Gesundheitsämtern und Sozialhilfeeinrichtungen
sämtliche Lehrberufe und ähnliche
Tätigkeiten.
Gruppe 3 Ausreichende Voraussetzungen
für eine
anhaltende
berufliche Leistungsfähigkeit bieten folgende
Berufe: z.B. technische Berufe (Mechaniker und
Techniker für alle Sparten der
Schwachstromtechnik,
technische Zeichnerin und ähnliche)
handwerkliche
Berufe z.B. Gärtner, Schlosser, Graphiker und
ähnliche Tätigkeiten.
negativ Liste
Gruppe 1 Berufe, die von Diabetikern aus
Gründen
der
Sicherheit ihrer Mitmenschen und ihrer Umwelt nicht
ausgeübt werden dürfen: z.B.
Lokomotivführer,
Flugzeugführer, Berufskraftfahrer.
Gruppe 2 Berufe, von denen man dem
Diabetiker um
seiner
eigenen Sicherheit willen abraten muß: z.B.
Dachdecker, Schornsteinfeger, Maurer,
Feuerwehrmann,
Hochofenarbeiter, Bergführer.
Gruppe 3 Berufe, die für nicht
geeignet sind, da
die Patienten mit den Diätrichtlinien
leicht in Schwierigkeiten geraten können: z.B.
Gastwirt, Koch, Konditor, Bäcker.
Gruppe 4 Berufe, bei denen sich die
unregelmäßige
Lebensweise
nachteilig bemerkbar macht: z.B. Handelsvertreter,
Künstler, Schichtarbeiter, Politiker.
Der jugendliche Diabetiker wird wohl bei
der
Berufswahl
derartige Überlegungen in Erwägung
ziehen und
eine
entsprechende Berufsausbildung anstreben.
Schwierigkeiten
können sich allerdings bei der etwa notwendig
werdenden
Umschulung älterer Diabetiker ergeben. Die
Kosten
einer
derartigen Umschulung, die meist mehr als zwei
Jahre
in
Anspruch nimmt, tragen in der Bundesrepublik die
Rentenversicherungen. Trotzdem wird eine derartige
Umschulung
wohl immer eine, nicht nur finanzielle, Belastung
für
einen
Altersdiabetiker darstellen. Oft kann eine
Verminderung
des
bisherigen Einkommens und somit eine Verminderung
der
Rente, in
dem neuen Beruf nicht vermieden werden.
Eine frühzeitige Invalidisierung,
d.h. eine
Invalidisierung
vor
dem 65. Lebensjahr, ist bisher nur bei 3 - 5 %
aller
Diabetiker
nötig geworden.
Nach der Positiv Liste der Deutschen
Diabetesgesellschaft
ist
nach der Gruppe 2 der Beruf des Angestellten und
Beamten,
für
den Diabetiker geeignet. Wie aber verhält es
sich
mit der
Aufnahme ins Beamtenverhältnis? Am 7.5.1971
wurden
von der
Deutschen Diabetesgesellschaft dem
Bundesministerium
für
Jugend, Familie und Gesundheit Richtlinien
vorgelegt,
Sie
fanden die Zustimmung des damaligen Ministeriums.
Ich
möchte
diese Richtlinien hier zitieren.
"Richtlinien für die
Beschäftigung von
Diabetikern,
besonders
als Beamte im öffentlichen Dienst"
1. Ein genereller Ausschluß von
Diabetikern von
pensionsberechtigten Anstellungen im Staatsdienst
und
vergleichbaren Positionen bei anderen
Behörden und
der
Industrie ist heute aus medizinischen Gründen
nicht
mehr
gerechtfertigt.
2. Für die Einstellung in die
genannten
Postionen
kommen alle
arbeitsfähigen Diabetiker in Frage, deren
Stoffwechselstörung
mit Diät allein, mit Diät und oralen
Antidiabetica
und / oder
Insulin auf Dauer gut einstellbar ist.
3. Diabetische Bewerber um solche
Positionen sollen
frei
von
wesentlichen Komplikationen sein, die
gewöhnlich
in
Abhängigkeit von der Diabetesdauer entstehen.
Insbesondere
sollen in der Regel am Augenhintegrund
opthalmoskopisch
keine
Mikroaneurysmen nachwiesbar sein.
4. Diabetische Bewerber müssen ein
ärztliches
Zeugnis vorweisen,
aus dem die Güte der
Stoffwechselführung, der
regelmäßigen und
fortgesetzten Kontrolle ihres Zustandes und der
Kooperationsbereitschaft hervorgeht. Schlecht
kotrollierte
und
unkoopereative Diabetiker stellen ein erhöhtes
Beschäftigungsrisiko dar und können
daher
nicht
angenommen
werden. Die Anstellbarkeit des Bewerbers soll in
der
Regel
durch ein fachärztliches Gutachten
geklärt
werden.
5. Die Beurteilung der "guten
Einstellbarkeit" des
Stoffwechsels hat streng individuell zu erfolgen.
Ein
wesentlicher Anhaltspunkt hierfür ist der
Nachweis
einer
ausreichenden Verwertung der innerhalb von 24
Stunden
verzehrten Kohlenhydrate und Fette. Für ohne
Insulin
behandelte
Diabetiker bedeutet dies überwiegend
Harnzuckerfreiheit
bei
geregelter Diät. Mit Insulin behandelte
Diabetiker
sollten
nicht mehr als 10 bis 15% der verzehrten
Kohlenhydrate
innerhalb von 24 Stunden im Harn ausscheiden.
Ketonkörper
dürfen nur gelegentlich auftreten.
Zur Beurteilung des diabetischen
Stoffwechselzustandes
ist ein
einzelner Blutzuckerwert, besonders im
Nüchternzustand,
ungeeignet. Gleiches gilt für die
Untersuchung
einer
einzelnen
Urinportion. Es ist erforderlich, wenigstens drei
Blutzuckerwerte im Tagesverlauf zu messen, am
besten
2 Stunden
nach den Mahlzeiten. Diese Werte sollten bei
Diabetikern,
die
mit Insulin behandelt werden, nicht wesentlich
über
220 mg/dl
enzymatisch bestimmter Glucose liegen, bei
diätetisch
und
zusätzlich mit oralen Antidiabetika
behandelten
nicht
wesentlich über 160mg/100ml. In
Zweifelsfällen
wird die
Einweisung des Bewerbers zur kurzfristigen
Beobachtung
in eine
klinische Diabetes- bzw Stoffwechselabteilung
empfohlen.
6. Für die Übernahme in das
Beamtenverhältnis
ist ferner
erforderlich, daß der Bewerber das 25.
Lebensjahr
überschritten
hat und sein Diabetes länger als zwei Jahre
unter
fortlaufender
Kontrolle steht. Eine zwei-bis dreijährige
Probeeinstellung
mit
folgender endgültiger Beurteilung soll in den
Fällen
erfolgen,
bei denen das Beschäftigungsrisiko
wahrscheinlich
gut ist, sich
aber zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht mit
genügender
Sicherheit bestimmen läßt.
7. Diabetische Bewerber, die diesen
Voraussetzungen
entsprechen, sollen ohne besondere Bedingungen in
die
Pensionskasse aufgenommen werden.
8. Diabetiker, die rein diätetisch
behandelt
werden,
können
jede Art von Beschäftigung verrichten, zu der
sie
nach
Vorbildung und Leistung auch sonst geeignet
wären.
Insulinspritzende Diabetiker sollen keine
Tätigkeiten
verrichten, die unregelmäßige
Arbeitszeiten
erfordern
(Schichtwechsel, Nachtarbeit von 22.00 bis 7.00
Uhr),
um den
damit verbundenen Wechsel mit Diät und
Insulinplan
zu
vermeiden. Aus Sicherheitsgründen sollen sie
ferner
nicht zu
Tätigkeiten herangezogen werden, die beim
Eintritt
hypoglykämischer Reaktionen Gefahren für
sie
selbst oder ihre
Mitarbeiter mit sich bringen könnten, z.B.
als
Fahrer
öffentlicher Verkehrsmittel, an
Kraftmaschinen,
Arbeiten auf
Gerüsten. Dies gilt auch für Diabetiker
mit
Hypoglykämieneigung, die mit stark wirkenden
oralen
Antidiabetika behandelt werden.
9. Jeder Diabetiker bedarf ärztlicher
Kontrolluntersuchungen
in
Intervallen, die sich nach den Gegebenheiten des
Einzelfalles
richten. Sie sollten im allgemeinen 12 Wochen nicht
überschreiten. Jährlich sollte eine
gründliche
Allgemeinuntersuchung erfolgen.
10 Falls bei Diabetikern Komplikationen
eintreten,
die
die
Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen,
aber
einen
Arbeitsplatzwechsel wünschenswert erscheinen
lassen,
soll
dieser vom zuständigen Medizinalbeamten
veranlaßt
werden.
Nach unserer Verfassung gelten diese
Richtlinien in
den
einzelnen Bundesländern nur als Empfehlung.
Es
kommt
nach (7)
gelegentlich zu Schwierigkeiten, wenn Diabetiker
einen
Antrag
um Aufnahme in das Beamtenverhältnis stellen.
Häufig
ist es
hilfreich, die vorgesetzte Dienststelle auf obige
Richtlinien
hinzuweisen.
Literatur: (7) Zitat S. 531-532
Und
hier noch mein
persönlicher Tipp
für Sie, weil Sie meine
Seite besucht haben:
Die wichtigsten
Schüssel
zur körperlichen Gesundheit
sind: