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Die Chance, auch mit Diabetes lebenstüchtig zu sein.
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8.1 Der Diabetiker im Beruf

Die Stellung des Diabetikers im Beruf wird durch den Einfluß
von Lebensalter, Zeitpunkt der Diabetesmanifestation, der
erforderlichen Behandlung, den Diabeteskomplikationen und
zusätzlichen Erkrankungen, aber auch durch die Art des Berufes
bestimmt.

Gute Voraussetzungen für den Diabetiker bieten Berufe, bei
denen der Diabetiker den Erfordernissen seiner Stoffwechsellage
möglichst gut nachkommen kann, d.h. also Berufe, mit geregelter
Arbeitszeit und möglichst gleichmäßiger körperlicher Belastung.
ferner sollte jedoch auch die Diätverpflegung und die
Möglichkeit der Stoffwechselkontrolle gegeben sein. Nach diesen
Kriterien stellte der sozialmedizinische Ausschuß der Deutschen
Diabetes Gesellschaft positive und negative Listen der
verschiedenen Berufe auf.

Nach (7) S. 29 positiv Liste

Gruppe 1 Sehr gute Voraussetzungen für die anhaltende
berufliche Leistungsfähigkeit von Diabetikern
sind in Berufen gegeben, bei denen eine
Diätverpflegung und die regelmäßige
Stoffwechselkontrolle am Arbeitsplatz möglich sind.
Heilberufe (Arzt, Zahnarzt, Apotheker)
Heilhilfsberufe (Krankenschwester, techn.
Assistentin, Arzthelferin, Laborant,
Krankengymnastin, Diätassistentin und ähnliche
Tätigkeiten)

Gruppe 2 Gute Voraussetzungen sind für folgende Berufe
gegeben:
z.B. Angestellte und Beamte im Dienst von
Krankenhäusern, wissenschaftlichen Instituten,
Gesundheitsämtern und Sozialhilfeeinrichtungen
sämtliche Lehrberufe und ähnliche Tätigkeiten.

Gruppe 3 Ausreichende Voraussetzungen für eine anhaltende
berufliche Leistungsfähigkeit bieten folgende
Berufe: z.B. technische Berufe (Mechaniker und
Techniker für alle Sparten der Schwachstromtechnik,
technische Zeichnerin und ähnliche) handwerkliche
Berufe z.B. Gärtner, Schlosser, Graphiker und
ähnliche Tätigkeiten.

negativ Liste

Gruppe 1 Berufe, die von Diabetikern aus Gründen der
Sicherheit ihrer Mitmenschen und ihrer Umwelt nicht
ausgeübt werden dürfen: z.B. Lokomotivführer,
Flugzeugführer, Berufskraftfahrer.

Gruppe 2 Berufe, von denen man dem Diabetiker um seiner
eigenen Sicherheit willen abraten muß: z.B.
Dachdecker, Schornsteinfeger, Maurer, Feuerwehrmann,
Hochofenarbeiter, Bergführer.

Gruppe 3 Berufe, die für nicht geeignet sind, da
die Patienten mit den Diätrichtlinien
leicht in Schwierigkeiten geraten können: z.B.
Gastwirt, Koch, Konditor, Bäcker.

Gruppe 4 Berufe, bei denen sich die unregelmäßige Lebensweise
nachteilig bemerkbar macht: z.B. Handelsvertreter,
Künstler, Schichtarbeiter, Politiker.
 

Der jugendliche Diabetiker wird wohl bei der Berufswahl
derartige Überlegungen in Erwägung ziehen und eine
entsprechende Berufsausbildung anstreben. Schwierigkeiten
können sich allerdings bei der etwa notwendig werdenden
Umschulung älterer Diabetiker ergeben. Die Kosten einer
derartigen Umschulung, die meist mehr als zwei Jahre in
Anspruch nimmt, tragen in der Bundesrepublik die
Rentenversicherungen. Trotzdem wird eine derartige Umschulung
wohl immer eine, nicht nur finanzielle, Belastung für einen
Altersdiabetiker darstellen. Oft kann eine Verminderung des
bisherigen Einkommens und somit eine Verminderung der Rente, in
dem neuen Beruf nicht vermieden werden.

Eine frühzeitige Invalidisierung, d.h. eine Invalidisierung vor
dem 65. Lebensjahr, ist bisher nur bei 3 - 5 % aller Diabetiker
nötig geworden.

Nach der Positiv Liste der Deutschen Diabetesgesellschaft ist
nach der Gruppe 2 der Beruf des Angestellten und Beamten, für
den Diabetiker geeignet. Wie aber verhält es sich mit der
Aufnahme ins Beamtenverhältnis? Am 7.5.1971 wurden von der
Deutschen Diabetesgesellschaft dem Bundesministerium für
Jugend, Familie und Gesundheit Richtlinien vorgelegt, Sie
fanden die Zustimmung des damaligen Ministeriums. Ich möchte
diese Richtlinien hier zitieren.

"Richtlinien für die Beschäftigung von Diabetikern, besonders
als Beamte im öffentlichen Dienst"

1. Ein genereller Ausschluß von Diabetikern von
pensionsberechtigten Anstellungen im Staatsdienst und
vergleichbaren Positionen bei anderen Behörden und der
Industrie ist heute aus medizinischen Gründen nicht mehr
gerechtfertigt.

2. Für die Einstellung in die genannten Postionen kommen alle
arbeitsfähigen Diabetiker in Frage, deren Stoffwechselstörung
mit Diät allein, mit Diät und oralen Antidiabetica und / oder
Insulin auf Dauer gut einstellbar ist.

3. Diabetische Bewerber um solche Positionen sollen frei von
wesentlichen Komplikationen sein, die gewöhnlich in
Abhängigkeit von der Diabetesdauer entstehen. Insbesondere
sollen in der Regel am Augenhintegrund opthalmoskopisch keine
Mikroaneurysmen nachwiesbar sein.

4. Diabetische Bewerber müssen ein ärztliches Zeugnis vorweisen,
aus dem die Güte der Stoffwechselführung, der regelmäßigen und
fortgesetzten Kontrolle ihres Zustandes und der
Kooperationsbereitschaft hervorgeht. Schlecht kotrollierte und
unkoopereative Diabetiker stellen ein erhöhtes
Beschäftigungsrisiko dar und können daher nicht angenommen
werden. Die Anstellbarkeit des Bewerbers soll in der Regel
durch ein fachärztliches Gutachten geklärt werden.

5. Die Beurteilung der "guten Einstellbarkeit" des
Stoffwechsels hat streng individuell zu erfolgen. Ein
wesentlicher Anhaltspunkt hierfür ist der Nachweis einer
ausreichenden Verwertung der innerhalb von 24 Stunden
verzehrten Kohlenhydrate und Fette. Für ohne Insulin behandelte
Diabetiker bedeutet dies überwiegend Harnzuckerfreiheit bei
geregelter Diät. Mit Insulin behandelte Diabetiker sollten
nicht mehr als 10 bis 15% der verzehrten Kohlenhydrate
innerhalb von 24 Stunden im Harn ausscheiden. Ketonkörper
dürfen nur gelegentlich auftreten.

Zur Beurteilung des diabetischen Stoffwechselzustandes ist ein
einzelner Blutzuckerwert, besonders im Nüchternzustand,
ungeeignet. Gleiches gilt für die Untersuchung einer einzelnen
Urinportion. Es ist erforderlich, wenigstens drei
Blutzuckerwerte im Tagesverlauf zu messen, am besten 2 Stunden
nach den Mahlzeiten. Diese Werte sollten bei Diabetikern, die
mit Insulin behandelt werden, nicht wesentlich über 220 mg/dl
enzymatisch bestimmter Glucose liegen, bei diätetisch und
zusätzlich mit oralen Antidiabetika behandelten nicht
wesentlich über 160mg/100ml. In Zweifelsfällen wird die
Einweisung des Bewerbers zur kurzfristigen Beobachtung in eine
klinische Diabetes- bzw Stoffwechselabteilung empfohlen.

6. Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist ferner
erforderlich, daß der Bewerber das 25. Lebensjahr überschritten
hat und sein Diabetes länger als zwei Jahre unter fortlaufender
Kontrolle steht. Eine zwei-bis dreijährige Probeeinstellung mit
folgender endgültiger Beurteilung soll in den Fällen erfolgen,
bei denen das Beschäftigungsrisiko wahrscheinlich gut ist, sich
aber zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht mit genügender
Sicherheit bestimmen läßt.

7. Diabetische Bewerber, die diesen Voraussetzungen
entsprechen, sollen ohne besondere Bedingungen in die
Pensionskasse aufgenommen werden.

8. Diabetiker, die rein diätetisch behandelt werden, können
jede Art von Beschäftigung verrichten, zu der sie nach
Vorbildung und Leistung auch sonst geeignet wären.
Insulinspritzende Diabetiker sollen keine Tätigkeiten
verrichten, die unregelmäßige Arbeitszeiten erfordern
(Schichtwechsel, Nachtarbeit von 22.00 bis 7.00 Uhr), um den
damit verbundenen Wechsel mit Diät und Insulinplan zu
vermeiden. Aus Sicherheitsgründen sollen sie ferner nicht zu
Tätigkeiten herangezogen werden, die beim Eintritt
hypoglykämischer Reaktionen Gefahren für sie selbst oder ihre
Mitarbeiter mit sich bringen könnten, z.B. als Fahrer
öffentlicher Verkehrsmittel, an Kraftmaschinen, Arbeiten auf
Gerüsten. Dies gilt auch für Diabetiker mit
Hypoglykämieneigung, die mit stark wirkenden oralen
Antidiabetika behandelt werden.

9. Jeder Diabetiker bedarf ärztlicher Kontrolluntersuchungen in
Intervallen, die sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles
richten. Sie sollten im allgemeinen 12 Wochen nicht
überschreiten. Jährlich sollte eine gründliche
Allgemeinuntersuchung erfolgen.

10 Falls bei Diabetikern Komplikationen eintreten, die die
Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen, aber einen
Arbeitsplatzwechsel wünschenswert erscheinen lassen, soll
dieser vom zuständigen Medizinalbeamten veranlaßt werden.

Nach unserer Verfassung gelten diese Richtlinien in den
einzelnen Bundesländern nur als Empfehlung. Es kommt nach (7)
gelegentlich zu Schwierigkeiten, wenn Diabetiker einen Antrag
um Aufnahme in das Beamtenverhältnis stellen. Häufig ist es
hilfreich, die vorgesetzte Dienststelle auf obige Richtlinien
hinzuweisen.

Literatur: (7) Zitat S. 531-532


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Und hier noch mein persönlicher Tipp für Sie, weil Sie meine Seite besucht haben:

Die wichtigsten Schüssel zur körperlichen Gesundheit sind:


Wenn Sie gesund werden und bleiben möchten, starten ein Programm zur Kostenübernahme im Krankheitsfall, und dann konzentrieren sie sich darauf, täglich etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
 
Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit, Glück, Wohlstand  und Erfolg.
Ihr Hugo R. Vogel
                                    

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