Bücherei
Regal 1
Durch zahlreiche, statistische Untersuchungen konnte
nachgewiesen werden, daß nur in 0,005% bis 0,02%
sämtlicher
Verkehrsunfälle der Diabetes mellitus mit seinen
Komplikationen
die direkte Unfallursache darstellt. (7)
Es zeigte sich sogar, daß Diabetiker allgemein
weniger
Verkehrsunfälle verursachen, als ihrem
prozentualen
Anteil an
der Gesamtbevölkerung entsprechen würde. (3)
Dies zeigt, daß beim Diabetiker
grundsätzlich
zunächst keine
Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Zu einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit
kann
es jedoch durch
die Ausbildung diabetischer Spätschäden z.B.
einer die
Sehschärfe beeinträchtigenden Retinopathie
kommen. Die
Veränderungen an der Retina können sich in
wechselnder
Reihenfolgen und unterschiedlicher Lokalisation
einstellen,
so
daß anfängliche Netzhautveränderungen
in der Regel nicht zur
Einschränkung der Fahrtauglichkeit führen.
Zur Beurteilung der
Fahrtüchtigkeit eignet sich hier ein Funktionstest
des Auges,
bei welchem Sehschärfe, Licht und Farbensehen
sowie
die
Gesichtsfeldbreite getestet werden.
In besonderen Fällen wird man Diabetikern,
besonders
Patienten,
die einen Herzinfarkt durchgemacht haben, die Eignung
für das
Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse II und von
Fahrzeugen zur
Fahrgastbeförderung absprechen müssen. Es ist
jedoch auch in
solchen Fällen bei guter Kooperationsbereitschaft
gelegentlich
möglich, nach frühestens 6 Monaten eine
Erweiterung
der
Fahrbefähigung für alle Kraftfahrzeugklassen
zu erhalten.
Vom Deutschen Diabetiker Bund wurden 10 Richtlinien
herausgegeben, die der insulinspritzende Kraftfahrer
beachten
sollte.
"1. Im Kraftfahrzeug müssen immer ausreichende
Mengen
an
schnellverdaulichen, das heißt rasch wirksamen
Kohlenhydraten
(zum Beispiel Würfel- oder Traubenzucker)
griffbereit
sein.
Auch der Beifahrer sollte über den
Aufbewahrungsort
dieser
Kohlenhydrate informiert sein.
2. Bei Verdacht auf einen beginnenden oder
abklingenden
hypoglykämischen Schock darf die Autofahrt nicht
angetreten
werden.
3. Beim geringsten Verdacht auf einen Schock
während
der Fahrt
muß sofort angehalten werden. Der Fahrer
muß
Kohlenhydrate zu
sich nehmen und abwarten, bis der Schockzustand sicher
überwunden ist.
4. Vor einer Fahrt darf der Diabetiker niemals mehr
als
die
übliche Insulinmenge spritzen und muß die
vorgeschriebene
Tageszeit für die Injektion gewissenhaft einhalten.
5. Vor Antritt einer Fahrt dürfen niemals
weniger
Kohlenhydrate
gegessen werden als sonst. Empfehlenswert ist eher ein
geringer
Mehrverbrauch an Kohlenhydraten.
6. Bei längeren Fahrten sollte der Diabetiker
nach
jeder Stunde
eine "Kleinigkeit" essen und alle zwei Stunden eine
bestimmte
Menge an Kohlenhydraten zu sich nehmen.
7. Nachtfahrten und andere lange Fahrten, die den
üblichen
Tagesrhythmus stören, sollten vermieden werden.
8. Eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit aus
eigenem
Entschluß verhilft dem Diabetiker zu
erhöhter
Sicherheit.
9. Der Diabetiker sollte darauf verzichten,
Fahrzeuge
mit ihrer
Höchstgeschwindigkeit auszufahren.
10. Jeglicher Alkoholgenuß vor und
während
der Fahrt ist
besonders dem Diabetiker generell verboten."
Literatur: Zitat aus (7)
Und
hier noch mein
persönlicher Tipp
für Sie, weil Sie meine
Seite besucht haben:
Die wichtigsten
Schüssel
zur körperlichen Gesundheit
sind: