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8.3. Der Diabetiker im Verkehr

Durch zahlreiche, statistische Untersuchungen konnte
nachgewiesen werden, daß nur in 0,005% bis 0,02% sämtlicher
Verkehrsunfälle der Diabetes mellitus mit seinen Komplikationen
die direkte Unfallursache darstellt. (7)
Es zeigte sich sogar, daß Diabetiker allgemein weniger
Verkehrsunfälle verursachen, als ihrem prozentualen Anteil an
der Gesamtbevölkerung entsprechen würde. (3)

Dies zeigt, daß beim Diabetiker grundsätzlich zunächst keine
Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.

Zu einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit kann es jedoch durch
die Ausbildung diabetischer Spätschäden z.B. einer die
Sehschärfe beeinträchtigenden Retinopathie kommen. Die
Veränderungen an der Retina können sich in wechselnder
Reihenfolgen und unterschiedlicher Lokalisation einstellen, so
daß anfängliche Netzhautveränderungen in der Regel nicht zur
Einschränkung der Fahrtauglichkeit führen. Zur Beurteilung der
Fahrtüchtigkeit eignet sich hier ein Funktionstest des Auges,
bei welchem Sehschärfe, Licht und Farbensehen sowie die
Gesichtsfeldbreite getestet werden.

In besonderen Fällen wird man Diabetikern, besonders Patienten,
die einen Herzinfarkt durchgemacht haben, die Eignung für das
Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse II und von Fahrzeugen zur
Fahrgastbeförderung absprechen müssen. Es ist jedoch auch in
solchen Fällen bei guter Kooperationsbereitschaft gelegentlich
möglich, nach frühestens 6 Monaten eine Erweiterung der
Fahrbefähigung für alle Kraftfahrzeugklassen zu erhalten.

Vom Deutschen Diabetiker Bund wurden 10 Richtlinien
herausgegeben, die der insulinspritzende Kraftfahrer beachten
sollte.

"1. Im Kraftfahrzeug müssen immer ausreichende Mengen an
schnellverdaulichen, das heißt rasch wirksamen Kohlenhydraten
(zum Beispiel Würfel- oder Traubenzucker) griffbereit sein.
Auch der Beifahrer sollte über den Aufbewahrungsort dieser
Kohlenhydrate informiert sein.

2. Bei Verdacht auf einen beginnenden oder abklingenden
hypoglykämischen Schock darf die Autofahrt nicht angetreten
werden.

3. Beim geringsten Verdacht auf einen Schock während der Fahrt
muß sofort angehalten werden. Der Fahrer muß Kohlenhydrate zu
sich nehmen und abwarten, bis der Schockzustand sicher
überwunden ist.

4. Vor einer Fahrt darf der Diabetiker niemals mehr als die
übliche Insulinmenge spritzen und muß die vorgeschriebene
Tageszeit für die Injektion gewissenhaft einhalten.

5. Vor Antritt einer Fahrt dürfen niemals weniger Kohlenhydrate
gegessen werden als sonst. Empfehlenswert ist eher ein geringer
Mehrverbrauch an Kohlenhydraten.

6. Bei längeren Fahrten sollte der Diabetiker nach jeder Stunde
eine "Kleinigkeit" essen und alle zwei Stunden eine bestimmte
Menge an Kohlenhydraten zu sich nehmen.

7. Nachtfahrten und andere lange Fahrten, die den üblichen
Tagesrhythmus stören, sollten vermieden werden.

8. Eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit aus eigenem
Entschluß verhilft dem Diabetiker zu erhöhter Sicherheit.

9. Der Diabetiker sollte darauf verzichten, Fahrzeuge mit ihrer
Höchstgeschwindigkeit auszufahren.

10. Jeglicher Alkoholgenuß vor und während der Fahrt ist
besonders dem Diabetiker generell verboten."
 

Literatur: Zitat aus (7)


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Und hier noch mein persönlicher Tipp für Sie, weil Sie meine Seite besucht haben:

Die wichtigsten Schüssel zur körperlichen Gesundheit sind:


Wenn Sie gesund werden und bleiben möchten, starten ein Programm zur Kostenübernahme im Krankheitsfall, und dann konzentrieren sie sich darauf, täglich etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
 
Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit, Glück, Wohlstand  und Erfolg.
Ihr Hugo R. Vogel
                                        

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