Bücherei
Regal 1
Meines Erachtens sollte
diese Beurteilung, die vor
der Aufnahme in eine Krankenversicherung erfolgt ganz
allgemein,
d.h.
in
Abhängikeit der Mortalität der Diabetiker,
sowie in
Abhängigkeit
von Manifestations- und Lebensalter,
erfolgen.
Der Versicherungsschutz von Krankenversicherungen erstreckt sich im allgemeinen auf die zumindest teilweise Übernahme von
Medikamenten-, Arzt- und Krankenhauskosten. Tritt eine Erwerbsunfähigkeit ein, so muß eine Rente gezahlt werden.
In dem Fall
allerdings,
in dem ein Diabetes erst
nach
dem
Abschluß eines Versicherungsvertrages
auftritt,
sind auch die
privaten Krankenversicherungen zu
uneingeschränkten
Leistungen
verpflichtet. Dies ist vor allem deshalb von
Bedeutung,
da auch
zuckerkranke Kinder, wenn sie von Geburt an bzw.
vor
der
Diabetesmanifestation versichert waren
uneingeschränkten
Versicherungsschutz genießen.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Aufnahme in eine Gruppenversicherung dar.
Für die
Aufnahme
in solch eine
Gruppenversicherung
ist nur die
Arbeitsfähigkeit des einzelnen
ausschlaggebend,
Auf die
Untersuchung des einzelnen und somit auf die
Beurteilung
eines
Diabetes wird in den meisten Fällen
verzichtet.
Das höhere
Risiko wird bei dieser Versicherung durch die
höhere
Anzahl der
Versicherten ausgeglichen.
Für den Abschluß einer Lebensversicherung gilt im Grunde dasselbe, wie für den Abschluß einer Krankenversicherung. D.h. tritt der Diabetes nach Vertragsabschluß auf, so bleibt der Versicherungsbeitrag der selbe. Wird bei bestehendem Diabetes eine Lebensversicherung abgeschlossen, so müssen Risikozuschläge gezahlt werden. Bei schwerwiegenden Diabeteskomplikationen wird der Versicherungsschutz durch eine Lebensversicherung abgelehnt.
Die Regelungen bezüglich der Steuer lassen sich kurz zusammenfassen.
Zum Ausgleich
der
finanziellen Mehrbelastungen bei
Diabetes,
seinen Komplikationen d.h. der zusätzlichen
finanziellen
Belastung, die durch den bei medikamentöser
und
ärztlicher
Behandlung auftretenden Verdienstausfall und durch
die
Diätführung entstehen, wurde vom
Finanzamt
von 25 Jahren ein
steuerfreier Betrag von 75.- DM monatlich
anerkannt.
Heute (Stand April 2010)
wird nur dann ein
steuerfreier
Betrag anerkannt, wenn
sich
ein
Diabetiker
die Schwerbehinderteneigenschaft
zuerkennen
läßt.
Hier einige Vorteile die Sie als Privat-Patient genießen:
- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Medikamente ohne jegliche Rezeptgebühr
- Krankentagegeld in wählbarer Höhe
- weltweiter Krankheitsschutz
- Erstattung bei Zahnersatz
- Erstattung bei Sehhilfen (auch Kontaktlinsen)
- Freie Krankenhauswahl
- Sie werden als Privatpatient zum Patienten 1. Klasse mit Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und vielen VIP-Privilegien (Liste der VIP-Privilegien siehe unten)
- gegenüber der gesetzlichen Kasse oder Ihrer bisherigen Privatkasse können Sie bis zu 2000 EUR pro Jahr sparen
- Vergleichen Sie lieber heute und nicht morgen, da die Bundesregierung plant, die Eintrittsbedingungen zu verschärfen.
Daher meine Empfehlung besuchen Sie unsere Abteilung für den Vergleich privater Krankenversicherungen im 9. Stock. Dazu bitte hier klicken.
Literatur: (7)
Die wichtigsten
Schüssel
zur körperlichen Gesundheit
sind: