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Die Chance, auch mit Diabetes lebenstüchtig zu sein.






8.4 Die Versicherung und die Steuer
Die finanzielle Absicherung bei Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit und auch im Alter stellt für den Diabetiker
ein besonders Problem dar. Schwierigkeiten bei der Aufnahme in eine Versicherung insbesondere eine Krankenversicherung, ergeben sich vor allem dann, wenn der Diabetes, wie dies besonders beim jugendlichen Diabetes häufig vorkommt, vor dem Abschluß eines Krankenversicherungsvertrages bereits bestanden hat.
Vom Standpunkt der Krankenversicherungsgesellschaften aus betrachtet ist es verständlicherweise erstrebenswert, sich vor zu großen  Aufwendungen für einzelne Mitglieder zu schützen. Deshalb berücksichtigen die verschiedenen Krankenversicherungen natürlich in verschiedener Weise bei der Aufnahme in die Versicherung die Diabeteshäufigkeit in der Familie des Diabetikers, den Schweregrad des Diabetes und auch die Häufigkeit der durch den Diabetes aufgetretenen Arbeitsausfälle. Vom Scheregrad er Erkrankung hängt die spätere Inanspruchcnahme von Leistungen der Krankenversicherung ab.Vor allem bei der Beurteilung des Schweregrades ergeben sich Schwierigkeiten. Besonders dann, wenn sie nur nach den Unterscheidungsmerkmalen der jeweils angewandten Diabetestherapie erfolgt in dem entschieden wird: Diätbehandlung, d.h. leichter Diabetes, Tablettenbehandlung d.h. mittelschwerer Diabetes, Insulinbehandlung d.h. schwerer Diabetes, wird die Beurteilung meines Erachtens den Erfordernissen nicht gerecht. Sowohl ein Diabetiker, der nur mit Diät gut einstellbar ist als auch ein Diabetiker, der nur mit Insulin gut einstellbar ist kann bei Vernachlässigung jeweils einer dieser beiden Therapiearten schlecht eingestellt sein. Es muß auch in diesem Zusammenhang gesagt werden, daß die Therapiart keinen Einblick in die Güte der Stoffwechselführung und somit auch keinen Einblick in die Lebenschancen des einzelnen Diabetikers, die ja z.B. bei Abschluß einer Lebensversicherung beurteilt werden sollen, erlaubt.

Manche Versicherungsgesellschaften nehmen diese Beurteilung nach der Auswertung einer einzigen Stoffwechseluntersuchung vor. Dies stellt jedoch, wie ich an anderer Stelle bereits ausführte, mehr oder weniger einen Zufallstreffer dar.

Meines Erachtens sollte diese Beurteilung, die vor der Aufnahme in eine Krankenversicherung erfolgt ganz allgemein, d.h. in Abhängikeit der Mortalität der Diabetiker, sowie in Abhängigkeit von Manifestations- und Lebensalter, erfolgen.


Der Versicherungsschutz von Krankenversicherungen erstreckt sich im allgemeinen auf die zumindest teilweise Übernahme von

Medikamenten-, Arzt- und Krankenhauskosten. Tritt eine Erwerbsunfähigkeit ein, so muß eine Rente gezahlt werden.

Da diese Risiken bei bestehen eines Diabetes zweifelsohne erhöht sind, fordern die meisten privaten Krankenversicherer bei der Aufnahme in die Versicherung einen sog. Risikozuschlag, der sich in einer höheren Versicherungsprämie niederschlägt.

Auch längere Wartezeiten und eine Einschränkung von Versicherungsleistungen, z.B. eine Begrenzung des bezahlten Krankenhausaufenthaltes müssen vom Diabetiker beim Abschluß eines Versicherungsvertrages bei einem privaten Krankenversicherer in Kauf genommen werden. In der gesetzliche Krankenkasse wird der Diabetes mellitus wie jede andere Krankheit beurteilt. Daher unterscheiden sich Diabetiker nicht im Versicherungsverhältnis von anderen Versicherten und sie können auch die selben Leistung in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt sowohl für versicherungspflichtige Diabetiker als auch für Versicherungsberechtigte, die sich freiwillig versichern und nach Abschluß des Versicherungsvertrages an Diabetes erkranken.

In dem Fall allerdings, in dem ein Diabetes erst nach dem Abschluß eines Versicherungsvertrages auftritt, sind auch die privaten Krankenversicherungen zu uneingeschränkten Leistungen verpflichtet. Dies ist vor allem deshalb von Bedeutung, da auch zuckerkranke Kinder, wenn sie von Geburt an bzw. vor der Diabetesmanifestation versichert waren uneingeschränkten
Versicherungsschutz genießen.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Aufnahme in eine Gruppenversicherung dar.

Für die Aufnahme in solch eine Gruppenversicherung ist nur die Arbeitsfähigkeit des einzelnen ausschlaggebend, Auf die Untersuchung des einzelnen und somit auf die Beurteilung eines Diabetes wird in den meisten Fällen verzichtet. Das höhere
Risiko wird bei dieser Versicherung durch die höhere Anzahl der Versicherten ausgeglichen.

Für den Abschluß einer Lebensversicherung gilt im Grunde dasselbe, wie für den Abschluß einer Krankenversicherung. D.h. tritt der Diabetes nach Vertragsabschluß auf, so bleibt der Versicherungsbeitrag der selbe. Wird bei bestehendem Diabetes eine Lebensversicherung abgeschlossen, so müssen Risikozuschläge gezahlt werden. Bei schwerwiegenden Diabeteskomplikationen wird der Versicherungsschutz durch eine Lebensversicherung abgelehnt.

Die Regelungen bezüglich der Steuer lassen sich kurz zusammenfassen.

Zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen bei Diabetes, seinen Komplikationen d.h. der zusätzlichen finanziellen Belastung, die durch den bei medikamentöser und ärztlicher Behandlung auftretenden Verdienstausfall und durch die Diätführung entstehen, wurde vom Finanzamt von 25 Jahren ein steuerfreier Betrag von 75.- DM monatlich anerkannt. Heute wird nur dann ein steuerfreier Betrag anerkannt, wenn sich ein Diabetiker die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkennen läßt.

Hier einige Vorteile die Sie als Privat-Patient genießen:

- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Medikamente ohne jegliche Rezeptgebühr
- Krankentagegeld in wählbarer Höhe
- weltweiter Krankheitsschutz
- Erstattung bei Zahnersatz
- Erstattung bei Sehhilfen (auch Kontaktlinsen)
- Freie Krankenhauswahl


- Sie werden als Privatpatient zum Patienten 1. Klasse mit Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und vielen VIP-Privilegien (Liste der VIP-Privilegien siehe unten)
- gegenüber der gesetzlichen Kasse oder Ihrer bisherigen Privatkasse können Sie bis zu 2000 EUR pro Jahr sparen
- Vergleichen Sie lieber heute und nicht morgen, da die Bundesregierung plant, die Eintrittsbedingungen zu verschärfen.

....und deshalb sollten gerade Sie als Diabetiker privat krankenversichert sein.

Literatur: (7)


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ich wünsche Ihnen Gesundheit, Glück, Wohlstand und Erfolg und immer ein Stück Traubenzucker in der Tasche, denn:
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- Und für den Fall, dass sie doch einmal gute Besserung brauchen eine private Krankenversicherung


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